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Sicherheit

Was sich prüfen lässt, steht hier

Diese Seite hat einen Leser: die Person, die bei Ihnen die Datenschutzprüfung führt. Sie sucht keine Zusicherungen, sondern Angaben, die sich in ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten übernehmen lassen.

Drei Angaben auf dieser Seite sind noch offen und als solche markiert. Eine Sicherheitsseite, die ihre eigenen Lücken verschweigt, ist die schlechteste Sorte Sicherheitsseite. Alle offenen Punkte stehen unter Offene Angaben.

Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die acht Kategorien aus Art. 32 DSGVO, jede mit einer Angabe statt eines Schlagworts. Genau in dieser Form gehen sie in den Anhang des AV-Vertrags.

Zutritt
Die Maschinen stehen in einem eigenen Rechenzentrum in Deutschland. Zutrittsschutz und dessen Nachweise liegen beim Betreiber der Halle; er ist Unterauftragsverarbeiter und wird namentlich im AV-Vertrag geführt.
Zugang
Anmeldung ausschließlich über Ihren Identity Provider per OpenID Connect. Kein zweiter Benutzerbestand. Wer im Verzeichnis entfernt wird, hat am selben Tag keinen Zugang mehr.
Zugriff
Rollen kommen aus Ihren Verzeichnisgruppen. Die Prüfung, ob eine Quelle freigegeben ist, läuft bei jeder einzelnen Anfrage gegen das Verzeichnis, nicht gegen eine Kopie davon beim Indexieren.
Weitergabe
Übertragung ausschließlich über TLS 1.3. Speicherung verschlüsselt. Weitergegeben wird nur an die Unterauftragsverarbeiter aus der Liste unten.
Eingabe
Jeder Schritt wird protokolliert: Zeitstempel, Rolle, Werkzeug, Quelle, Modell, Kosten. Auch verweigerte Zugriffe. Einsicht nur zur Fehlersuche und im Einzelfall mit Beteiligung des Betriebsrats.
Auftragskontrolle
Verarbeitung nur auf Ihre Weisung. Dokumentierte Weisungen und ihre Umsetzung werden in einem Weisungsprotokoll geführt (Art. 29 DSGVO).
Verfügbarkeit
Tägliche Sicherung, Wiederherstellung regelmäßig geprüft. Die Aufbewahrungsdauer der Sicherungen ist gesondert geregelt, weil sie über der des Bestands liegt.
Trennbarkeit
Getrennte Datenbanken und getrennte Schlüssel je Mandant. In der dedizierten Umgebung zusätzlich getrennte Ressourcen, vertraglich zugesichert.

Unterauftragsverarbeiter

Wer sonst noch beteiligt ist

Namentlich und nicht als Kategorie. Eine Liste, die einen Beteiligten als „Cloud-Anbieter" führt, kann eine Prüfung nicht abschließen.

Unterauftragsverarbeiter mit Zweck, Ort und übermittelten Daten
ZweckBeteiligterOrtÜbermittelte Daten
Betrieb der Rechnerhallenoch nicht benanntDeutschlandAlle im System gespeicherten Inhalte, ohne Zugriff des Betreibers
Modellzugriffnach Modellliste zum VertragEuropäische EndpunkteAnfrage und die dafür gefundenen Abschnitte, je Anfrage
Zustellung von KontaktanfragenMailserver der Deep Stack GmbHDeutschlandName, E-Mail-Adresse, Nachricht aus dem Kontaktformular

Löschkonzept

Was wann verschwindet

Je Datenart eine Frist. „Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht" ist keine Angabe, sondern eine Absichtserklärung.

Index (zerlegte Dokumente)
Mit dem Quelldokument, beim nächsten Abgleich
Protokolle, personenbezogen
noch nicht festgelegt
Protokolle, anonymisiert
Längere Aufbewahrung für Auswertungen ohne Personenbezug
Kontaktanfragen
noch nicht festgelegt
Sicherungen
Gesondert geregelt, weil länger als der Bestand

Auditierbarkeit

Wie ein Protokoll aussieht

„Auditierbarkeit" ist ein Wort. Was dahintersteht, ist ein Ausschnitt aus dem, was je Lauf tatsächlich geschrieben wird, einschließlich der Zeilen über das, was jemand nicht sehen durfte.

Protokoll, ein Lauf

Beispielausschnitt

  1. 09:14:02.118authkerstin.b@kunde.de · rolle=einkauf · idp=entra
  2. 09:14:02.140plan3 teilfragen · modell=claude-sonnet-4-6
  3. 09:14:02.551toolvertragsarchiv.suchen(frist, rahmenvertrag)
  4. 09:14:03.104acl quelle=personalakte verweigert · rolle unzureichend
  5. 09:14:03.790src rahmenvertrag-2024.pdf §7(2) s.14 · score=0.91
  6. 09:14:03.812src lieferbedingungen-b2b.docx ziff.4 s.3 · score=0.84
  7. 09:14:04.110dec frist ab wareneingang · begruendung=§7(2)
  8. 09:14:04.890out 200 · 2 fundstellen · 0,004 € · ks=einkauf
  9. 09:14:04.891ret aufbewahrung=90d · region=eu-central

Die vierte Zeile ist die wichtigste: eine Quelle, die die Rolle nicht freigibt, steht als Verweigerung im Protokoll, und nicht als Lücke.

Zertifizierung

Der ehrliche Stand

In Vorbereitung, nicht vorhanden

Eine ISO-27001-Zertifizierung oder eine vergleichbare weisen wir derzeit nicht aus. Sobald eine vorliegt, steht sie hier mit Zertifikatsnummer und Geltungsbereich.

Was stattdessen vorliegt, steht oben: die vollständige TOM-Beschreibung, die Liste der Unterauftragsverarbeiter und das Prüfrecht im AV-Vertrag. Das ist weniger als ein Zertifikat und mehr als eine Behauptung.

Fragen

Was eine Prüfung meistens fragt

Haben Sie eine ISO-27001-Zertifizierung?

Nein, und wir behaupten sie auch nicht. Eine Zertifizierung ist in Vorbereitung; sobald sie vorliegt, steht sie auf dieser Seite mit Zertifikatsnummer und Geltungsbereich. Vorher nicht. Was wir liefern können, ist die vollständige TOM-Beschreibung und die Bereitschaft, jede Frage daraus zu beantworten.

Wer sind die Unterauftragsverarbeiter?

Der Betreiber der Rechnerhalle, die Modellanbieter, über deren europäische Endpunkte zugegriffen wird, und der Mailserver für Kontaktanfragen. Alle drei stehen namentlich im AV-Vertrag. Wo Modelle auf eigener Hardware laufen, entfällt der zweite Eintrag.

Werden unsere Inhalte für Training verwendet?

Nein. Weder von uns noch von den Modellanbietern, über deren Endpunkte wir zugreifen. Der Trainingsausschluss steht ausdrücklich im AV-Vertrag, und zwar für beide Ebenen, für uns als Auftragsverarbeiter und für die Unterauftragsverarbeiter.

Können wir eine Prüfung durchführen?

Ja. Das Prüfrecht steht im AV-Vertrag: Auskunft, Prüfung durch Sie oder durch von Ihnen beauftragte Prüfer, und die Duldung dieser Prüfungen. Für die Halle gelten die Nachweise ihres Betreibers.

Was passiert bei einer Datenschutzverletzung?

Wir melden sie Ihnen unverzüglich nach Kenntnis, mit den Angaben, die Sie für Ihre Meldung nach Art. 33 DSGVO brauchen: Art des Vorfalls, betroffene Kategorien, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist Ihre; wir liefern die Grundlage.

Wie kommen wir an unsere Daten, wenn wir kündigen?

Die Datenbank ist eine Postgres-Datenbank und lässt sich vollständig exportieren. Die Dokumente liegen ohnehin weiterhin in Ihren Quellsystemen. Die Protokolle werden als Datei übergeben. Danach wird gelöscht, mit Nachweis.

Kontakt

Fragen aus Ihrer Datenschutzprüfung

Schicken Sie uns den Fragenkatalog. Wir beantworten ihn schriftlich, und wo eine Angabe fehlt, sagen wir das statt sie zu umschreiben.

Zwei Sätze genügen. Den Rest klären wir im Gespräch.